Aus einer Presseaussendung des Österreichischen Behindertenrates:
Österreich wurde im August 2023 vom Fachausschuss der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Das Ergebnis der Staatenprüfung sind politisch und völkerrechtlich verbindliche Empfehlungen an Österreich, die spätestens bis zur nächsten Staatenprüfung umgesetzt sein müssen.
Abschließende Bemerkungen zum kombinierten
zweiten und dritten periodischen Bericht Österreichs